Die Approbation ist die unbefristete Erlaubnis, als Ärztin oder Arzt in Deutschland zu arbeiten. Zuständig in Baden-Württemberg ist das Landesprüfungsamt beim Regierungspräsidium Stuttgart.
Unbefristet, bundesweit gültig, Voraussetzung für Facharztweiterbildung. Sie brauchen: gleichwertige Ausbildung (oder bestandene Kenntnisprüfung), Sprachnachweis B2 + Fachsprache C1, gesundheitliche Eignung, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung).
Befristet auf maximal zwei Jahre, nur in abhängiger Stellung unter Anleitung, keine Weiterbildungsstelle. Sinnvoll als Übergang, während die Kenntnisprüfung vorbereitet wird. Verlängerung nur in Ausnahmefällen.
Das Regierungspräsidium nennt keine Frist und weist auf hohe Antragszahlen hin. Planen Sie realistisch mit mehreren Monaten bis über ein Jahr vom vollständigen Antrag bis zur Approbation. Häufigste Herkunftsländer in BW zuletzt: Syrien, Algerien, Ungarn, Marokko.
Quellen: Merkblatt Approbation/Berufserlaubnis des Sozialministeriums BW; Regierungspräsidium Stuttgart, Medizin Ausland; Landtag BW Drs. 17/8037. Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand auf rp.baden-wuerttemberg.de.