Aus dem Ausland · Leitfaden

Ihr Weg nach Deutschland, Schritt für Schritt.

Dieser Leitfaden zeigt, was Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und andere Fachkräfte mit ausländischem Abschluss tun müssen, um in Baden-Württemberg zu arbeiten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Sobald Sie in Deutschland sind und Ihre Anerkennung läuft, vermitteln wir Sie zu denselben Konditionen wie alle anderen.

Überblick

Die fünf Bausteine

1. Anerkennung

Ihr Abschluss wird mit dem deutschen verglichen. Für Ärzt:innen und Zahnärzt:innen heißt das Ergebnis Approbation.

Ärzt:innen · Zahnärzt:innen

2. Sprache

Allgemeinsprache B2 plus Fachsprachprüfung C1 bei der Ärztekammer. Ohne das keine Approbation.

Sprache & Prüfung

3. Arbeitgeber

Ein Arbeitsvertrag oder ein konkretes Angebot öffnet die meisten Visumwege. Hier kommen wir ins Spiel.

Kontakt

4. Visum

Fachkräftevisum, Anerkennungspartnerschaft, Chancenkarte, Blaue Karte: welcher Weg zu Ihrem Stand passt.

Visum & Einreise

5. Ankommen

Wohnung, Anmeldung, Konto, Krankenkasse, Steuer-ID. Und was Heidelberg, Mannheim und Walldorf ausmacht.

Ankommen

Checkliste

Alle Dokumente, Fristen und Kosten auf einer Seite zum Abhaken.

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Beispiel-Journeys

Arzt aus Algerien, Zahnärztin aus Ungarn, Data Scientist aus Indien: drei Wege mit Zeitplan.

Zu den Beispielen
Ehrlich vorab

Was Sie wissen sollten

  • Dauer: EU/EWR/Schweiz: Approbation meist wenige Wochen nach vollständigen Unterlagen. Drittstaaten: das Regierungspräsidium Stuttgart nennt keine feste Frist und warnt vor langen Bearbeitungszeiten. Rechnen Sie mit vielen Monaten.
  • Kosten: Sie zahlen Übersetzungen, Beglaubigungen, Prüfungsgebühren und Visum selbst. Unsere Vermittlung ist für Sie kostenlos, wir nehmen keine Gebühren von Bewerber:innen.
  • WHO-Kodex: Aus 55 Ländern mit kritischem Mangel an Gesundheitspersonal darf in Deutschland nur die Bundesagentur für Arbeit vermitteln. Wenn Ihr Land auf dieser Liste steht, können wir Sie als Ärzt:in oder Pflegekraft nicht vermitteln, sagen Ihnen aber, wohin Sie sich wenden können.
  • Berufserlaubnis: Eine vorläufige Berufserlaubnis gilt maximal zwei Jahre, nur unter Anleitung und nicht als Weiterbildungsstelle. Ziel bleibt die unbefristete Approbation.