Probezeit— max. 6 Monate, Kündigungsfrist darin meist 2 Wochen. Bei Ärzt:innen in Weiterbildung üblich.
Befristung— mit Sachgrund (Weiterbildung, Vertretung) oder ohne (max. 2 Jahre). Fragen Sie nach der Perspektive danach, schriftlich.
Arbeitszeit und Überstunden— „mit dem Gehalt abgegolten" ist nur in Grenzen wirksam. Bei Ärzt:innen: Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft getrennt geregelt?
Vergütung— Grundgehalt, variable Anteile, Zielvereinbarung, Zahlungstermin. Bei Zahnärzt:innen: Umsatzbeteiligung ab welcher Schwelle, Berechnungsbasis?
Urlaub— gesetzlich mind. 20 Tage (5-Tage-Woche), üblich 28 bis 30.
Nebentätigkeit— Anzeigepflicht ist normal, Verbot nur mit Grund. Wichtig für Lehre, Gutachten, Beratung.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot— nur wirksam mit Karenzentschädigung (mind. 50 % des letzten Gehalts). Ohne Entschädigung: unwirksam.
Fortbildungs-Rückzahlung— zulässig, aber gestaffelt und mit Grenzen; bei Kündigung durch den Arbeitgeber meist nicht.
Erfindungen und Publikationen— für Forschende zentral: Arbeitnehmererfindungsgesetz, Publikationsfreigabe, Datenrechte.
Kündigungsfristen— gesetzlich 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, oft verlängert; für beide Seiten gleich lang?
Stand Oktober 2026, allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Im Zweifel: Fachanwalt für Arbeitsrecht, oft als Erstberatung für wenig Geld.